Übertritt und Neuanmeldung für das Schuljahr 2025/26
Liebe Eltern,
die Einschreibung der 5. Klassen für das Schuljahr 2025/26 findet vom 05. – 06. Mai 2025 an unserer Schule statt.
Hier geht’s ab dem 10.04.2025 zum Anmeldeformular:
Hier können Sie sich anhand eines Werbespots, den Schülerinnen aus der Klasse 8c für unsere Schule gedreht haben, ein erstes Bild machen.
Die Einschreibung der 5. Klassen für das neue Schuljahr 2025/26 findet in zwei Phasen statt:
1. Phase:
Hier auf der Homepage findet nur eine Ersterfassung der Daten statt, sie ist noch keine verbindliche Einschreibung. Die Formulare bringen Sie bitte ausgedruckt zur Einschreibung mit. Die Formulare wurden bereits hier eingestellt und sind danach online auszufüllen.
2. Phase:
Die verbindliche Einschreibung am Gymnasium Unterföhring erfolgt mit Abgabe des Übertrittszeugnisses im Original.
Die Einschreibung findet an folgenden Tagen am Gymnasium in Unterföhring statt:
Montag, 05. Mai 2025 von 08:30 Uhr bis 18:00 Uhr
Dienstag, 06. Mai 2025 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Es wird gebeten, für die Einschreibung nachfolgend aufgeführte Unterlagen vorzulegen:
- Geburtsschein (bzw. Geburtsurkunde oder Familienstammbuch im Original), Kopie verbleibt in der Schule
- 1 Passbild für Schülerakte
- Übertrittszeugnis der Grundschule im Original (bitte erstellen Sie sich eine Kopie, da das Original bei uns verbleibt)
- Impfbuch des Kindes in Kopie bzw. Nachweis über den Masernimpfschutz
- Unterschriebenes Anmeldeblatt und Formulare
- Bei Bedarf den Sorgerechtsbeschluss (nur bei geschiedenen Erziehungsberechtigten)
- Bei Bedarf eine Empfehlung zum Nachteilsausgleich hinsichtlich einer Lese-, Rechtschreibschwäche oder Legasthenie vom abgebenden Schulpsychologen
- Bei Hörschädigung: Aktuelles Audiogramm oder aktuelles AVWS-Gutachten
- Bei AVWS: zusätzlich ein aktuelles kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten, ein aktuelles pädaudiologisches Gutachten, ggf. weitere aktuelle Gutachten
Es ist völlig irrelevant, an welchem Tag der Einschreibung Sie die Unterlagen abgeben. Auch die letzte Einschreibung am Dienstagnachmittag wird genauso behandelt wie die am Montagmorgen.
Übertrittsbedingungen
Von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium
* Durchschnitt aus Deutsch/Mathematik/Heimat-und Sachunterricht im Übertrittszeugnis ** Für Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.
Ein Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 ist auch nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule (bei Notendurchschnitt mind. 2,0 in D, M) oder der Realschule (bei Notendurchschnitt mind. 2,5 jeweils im Jahreszeugnis) möglich.
Wer sich später für den Übertritt auf das Gymnasium entscheidet, kann in eine höhere Jahrgangsstufe eintreten. Er muss allerdings eine Aufnahmeprüfung und eine Probezeit bestehen, die bei besonders guten Leistungen u. U. auch entfallen kann.
Für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss anderer Schularten ist der Wechsel ans Gymnasium auch über sogenannte „Einführungsklassen“ möglich.
Probeunterricht
Der Probeunterricht findet am 13. bis 15. Mai 2025 jeweils ab 08:00 Uhr am Gymnasium in Unterföhring statt. Alle teilnehmenden Schülerinnen und Schüler werden rechtzeitig persönlich informiert. Die Anmeldung erfolgt über die Schule, die das Kind künftig besuchen will.
Schülerinnen und Schüler, denen im Übertrittszeugnis die Eignung für das Gymnasium nicht bescheinigt wurde, sowie Kinder, die eine staatlich genehmigte Ersatzschule besucht haben, können am dreitägigen Probeunterricht teilnehmen und bei Bestehen an ein Gymnasium übertreten.
Der Probeunterricht wird jeweils in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt und dauert insgesamt drei Tage. Der Probeunterricht ist bestanden, wenn in einem Fach mindestens die Note 3 und im anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht worden ist (§ 27 GSO).
Die schriftlichen Aufgaben werden in ganz Bayern einheitlich gestellt. Ihnen werden die Anforderungen der zuletzt besuchten Jahrgangsstufe unter Berücksichtigung des Anspruchs des Gymnasiums zugrunde gelegt.
Wenn ein Kind wegen Erkrankung an diesem Probeunterricht nicht teilnehmen kann, sollte die Schule sofort benachrichtigt werden. Es ist dann baldmöglichst ein ärztliches Attest mit Bestätigung durch das Staatliche Gesundheitsamt vorzulegen. Nur dann kann im September ein Nachtermin eingeräumt werden.