Politik und Gesellschaft

Politik und Gesellschaft

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.

(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.“

Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, Art. 20

Der Unterricht in Politik und Gesellschaft setzt die Förderung des historisch-politischen Bewusstseins bei unseren Schülerinnen und Schülern in den Fokus. Neben der Vermittlung der Grundstrukturen der politischen Prozesse in Bayern, Deutschland, Europa und in der internationalen Politik geht es insbesondere darum, dass die Jugendlichen ihren politischen Standpunkt entwickeln und Teilnahme- und Mitsprachemöglichkeiten in unserer Gesellschaft kennenlernen.

In der reflektierten Auseinandersetzung mit politischen Systemen anderer Staaten sowie dem demokratischen System im eigenen Staat sollen die Schülerinnen und Schüler vor dem Hintergrund der deutschen Vergangenheit eine positive Haltung zu den Menschenrechten, zu Rechtsstaatlichkeit und zu den Grundprinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung vertiefen, um verantwortungsvoll und aktiv die Zukunft unserer Gesellschaft und unseres Staates mitgestalten zu können. Zugleich sollen die Jugendlichen dazu ermutigt werden, tagespolitisches Geschehen in den Medien zu verfolgen sowie sachlich und fundiert ihre Meinung zu äußern.