Kostenfreiheit des Schulwegs

Bus, Schulbus, Gelb, Schulbeginn

Für die kostenfreie Beförderung der Schülerinnen und Schüler mit Wohnort im Landkreis München oder im Stadtgebiet München zum Gymnasium Unterföhring bis einschließlich Jahrgangsstufe 10 ist entweder das Landratsamt oder die Stadt München zuständig.

Ein Anspruch auf Beförderung besteht, wenn der Pflicht- und Wahlpflichtunterricht der nächstgelegenen Schule besucht wird. Nächstgelegene Schule ist diejenige Schule der gewählten Schulart, Ausbildungs- und Fachrichtung, die mit dem geringsten Beförderungsaufwand erreichbar ist.

Die Beförderungspflicht besteht grundsätzlich, soweit der Weg zu dem Ort, an dem regelmäßig Unterricht stattfindet, für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5 länger als drei Kilometer ist und den Schülerinnen und Schülern die Zurücklegung des Schulweges auf andere Weise nach den örtlichen Gegebenheiten und nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht zumutbar ist oder eine dauernde Behinderung der Schülerinnen und Schüler die Beförderung erfordert. Bei besonders beschwerlichen oder besonders gefährlichen Schulwegen kann auch bei kürzeren Wegstrecken in widerruflicher Weise die Notwendigkeit der Beförderung anerkannt werden.

Stadt München

Für die Schülerinnen und Schüler an weiterführenden Schulen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Stadtgebiet München haben, ist als Aufgabenträger der Schülerbeförderung die Landeshauptstadt München zuständig:

Unter folgendem Link kann der Online-Antrag gestellt werden:
https://service.muenchen.de/intelliform/forms/01/05/05/kostenfreiheit/index

Sie müssen den Antrag auf Kostenfreiheit des Schulweges nur einmal stellen. Sobald der Antrag genehmigt wurde, erhält der Schüler / die Schülerin bis einschließlich der 10. Jahrgangsstufe automatisch zu jedem Schuljahresbeginn eine neue Fahrkarte.

Folgende Postleitzahlen gehören unter anderem zum Stadtgebiet München:

81675, 81677, 81679, 81925, 81927, 81929Bogenhausen
81671, 81673, 81735, 81825Berg am Laim


Landratsamt München

Das Landratsamt München versucht primär eine Beförderung mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu realisieren. In diesem Fall erhält der Schüler/die Schülerin mit einem Anspruch auf Schülerbeförderung eine Zeitkarte über die jeweils besuchte Schule am Schuljahresanfang ausgehändigt.

Unter folgendem Link kann der Antrag Online gestellt werden
https://landkreis-muenchen.ticket-by.de/SLV.Portal/.

Die Anträge für den Landkreis München müssen für jedes Schuljahr neu gestellt werden. Bei Neuanmeldungen ist zwingend ein Foto beizufügen bzw. hochzuladen. Erst dann ist die Erstellung einer MVV-Fahrkarte möglich.

Neuerungen ab dem Schuljahr 2024/25:
Der Versand der Fahrkarten vom Landratsamt München erfolgt direkt an die Schüler und nicht wie bisher an die Schule. Bei Verlust werden zukünftig 15,00 € Gebühr fällig.

Wichtig bei Übertritt in die 9te Jahrgangsstufe:
Alle Schülerinnen und Schüler die von der 8ten in die 9te Jahrgangsstufe übertreten, benötigen ein aktuelles Foto.

Informationen für alle Schülerinnen und Schüler ab der 11ten Jahrgangsstufe:
Schüler/-innen des Gymnasiums sind aus der unentgeltlichen Beförderung herausgenommen.

Ausnahmen:
1. Kinderreiche Familien – von mindestens drei Kindern
2. Asylbewerber
3. Leistungsempfänger nach dem SGB II und dem SGB XII
Bei allen vier Ausnahmen ist der jeweilige Bescheid für den Monat August / Anfang September des jeweiligen Jahres einzureichen.