Übertrittsbedingungen

Übertrittsbedingungen

Von der 4. Klasse Grundschule in die 5. Klasse Gymnasium

Übertritt – die Voraussetzungen

*    Durchschnitt aus Deutsch/Mathematik/Heimat-und Sachunterricht im Übertrittszeugnis **  Für Schüler mit nichtdeutscher Erstsprache, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine  deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.

Übertritt nach der 5. Klasse Mittelschule

Ein Eintritt in die Jahrgangsstufe 5 ist auch nach Jahrgangsstufe 5 der Mittelschule (bei Notendurchschnitt mind. 2,0 in D, M) oder der Realschule (bei Notendurchschnitt mind. 2,5 jeweils im Jahreszeugnis) möglich.

Späterer Übertritt auf das Gymnasium

Wer sich später für den Übertritt auf das Gymnasium entscheidet, kann in eine höhere Jahrgangsstufe eintreten. Er muss allerdings eine Aufnahmeprüfung und eine Probezeit bestehen, die bei besonders guten Leistungen u. U. auch entfallen kann.

Für Schülerinnen und Schüler mit Mittlerem Schulabschluss anderer Schularten ist der Wechsel ans Gymnasium auch über sogenannte „Einführungsklassen“ möglich.