Jugendsozialarbeit
Jugendsozialarbeit an der Schule ist eine Leistung der Jugendhilfe auf der Grundlage des § 13 SGB VIII, die an der Schule angeboten wird. Schule ist ein geeigneter Ort, an dem die Jugendhilfe mit ihrem Leistungsspektrum frühzeitig und nachhaltig auf junge Menschen einwirken und auch Eltern rechtzeitig erreichen kann.
Jugendsozialarbeit an Schulen soll helfen, soziale Benachteiligungen auszugleichen und individuelle Beeinträchtigungen zu überwinden.
Ihr Ziel ist die Förderung der Kinder und Jugendlichen, um deren Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu unterstützen. Durch den Einsatz von sozialpädagogischem Fachpersonal schafft die Jugendsozialarbeit ein niederschwelliges Angebot an der Schule.
Durch eine sinnvolle Ergänzung und Verknüpfung von Jugendhilfe und Schule sollen die Chancen, das Wissen und die sozialen Kompetenzen von jungen Menschen verbessert werden. Schule ist ein prädestinierter Ort, an dem mit den Mitteln der Sozialpädagogik frühzeitig und nachhaltig die Entwicklungsmöglichkeiten der Schüler verbessert werden können. „Jungen Menschen soll im Rahmen der Jugendhilfe sozialpädagogische Hilfe angeboten werden, die ihre schulische und berufliche Ausbildung, die Eingliederung in die Arbeitswelt und die Integration fördern“ (vgl. KJHG § 13 Abs. 1).
Die Jugendsozialarbeit an der Schule wird bedarfsgerecht geplant und durchgeführt.